Welche Informationen dringen nach draußen?

In unseren Mediationen gibt es immer einen Mediationsvertrag. In diesem ist immer auch die Vertraulichkeit vereinbart. Vertraulichkeit des Gespräches ist essentiell für die Mediation. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Gesetzgeber räumt dem Mediator ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht ein.