Kann noch mit einer Mediation begonnen werden, wenn der Fall schon vor Gericht ist?

Die Freiheit, ein Gespräch und eine außergerichtliche Lösung zu suchen, liegt bei Ihnen. Das Gericht kann den Zivilprozess unterbrechen. Es kann auch die Verjährung ausgesetzt werden. Sprechen Sie über diese rechtlichen Fragen am besten mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.